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   BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23   

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BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23 (https://dejure.org/2023,37679)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23 (https://dejure.org/2023,37679)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2023 - 1 BvR 1498/23 (https://dejure.org/2023,37679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten usbekischen und russischen Staatsangehörigen gegen die Durchsuchung einer Motoryacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 215 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Durchsuchung einer Motoryacht - Zuordnung der Motoryacht zur räumlichen Privatsphäre nicht dargelegt - bloße schuldrechtliche Besitzberechtigung aufgrund Miete nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Motoryacht wegen des Verdachts der Verwirklichung des Straftatbestands des § 18 Abs. 5b AWG; Verfassungsmäßigkeit der Individualsanktionen der Europäischen Union gegen russische Einzelpersonen in ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Durchsuchung einer Motoryacht - Zuordnung der Motoryacht zur räumlichen Privatsphäre nicht dargelegt - bloße schuldrechtliche Besitzberechtigung aufgrund Miete nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Durchsuchung einer Motoryacht - Zuordnung der Motoryacht zur räumlichen Privatsphäre nicht dargelegt - bloße schuldrechtliche Besitzberechtigung aufgrund Miete nicht ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten usbekischen und russischen Staatsangehörigen gegen die Durchsuchung einer Motoryacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EU-Sanktionsliste - und die Durchsuchung einer russischen Motoryacht

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten usbekischen und russischen Staatsangehörigen gegen die Durchsuchung einer Motoryacht

Sonstiges

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Verfahren aus dem Rechtsbereich des Ersten Buchs, Achter Abschnitt der Strafprozessordnung (StPO) (Uneingeschränkte Auskunftspflicht nach § 23a des Außenwirtschaftsgesetzes alte Fassung (AWG a.F.) sowie die Strafbarkeit der falschen oder unterlassenen Auskunft nach § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Ein grundsätzlich neuer Tatsachenvortrag im Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 140, 229 ; stRspr).

    Hat ein Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren die Tatsachen dort nicht vollständig vorgebracht, hat er nicht alles ihm Zumutbare getan, um eine fachgerichtliche Entscheidung zu seinen Gunsten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 140, 229 ).

    Eine solche Prüfung mit seinem Vortrag zu den tatsächlichen Umständen zu ermöglichen, war jedoch Aufgabe des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    aa) Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; stRspr).

    Ein grundsätzlich neuer Tatsachenvortrag im Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 140, 229 ; stRspr).

    Eine solche Prüfung mit seinem Vortrag zu den tatsächlichen Umständen zu ermöglichen, war jedoch Aufgabe des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Ein solcher Grundrechtseingriff kommt vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -, Rn. 15).

    Hierzu zählen etwa Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG; hierzu auch BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Hierunter fallen neben einer weiterhin von der aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Maßnahme ausgehenden Beeinträchtigung Fälle der Wiederholungsgefahr und von tiefgreifenden und folgenschweren, sich typischerweise schnell erledigenden Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 116, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -, Rn. 15).

    Ein solcher Grundrechtseingriff kommt vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    aa) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Ein solcher Grundrechtseingriff kommt vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Nicht geschützt ist demgegenüber der nur mittelbare Besitzer, also der den Wohnraum selbst nicht innehabende Eigentümer, Vermieter oder auch Untervermieter (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 1119/05 u.a. -, Rn. 28 m.w.N.; Papier, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 13 Rn. 12 (Mai 2023); Kluckert, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 13 Rn. 4 (August 2023); Krings, Der Grundrechtsberechtigte des Grundrechts aus Art. 13 GG, 2009, S. 37).

    Es obliegt dann einem Beschwerdeführenden anhand der Umstände des Einzelfalls näher vorzutragen, warum etwa ein besonders belastender Grundrechtseingriff vorliegt, der trotz Erledigung ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse begründen soll (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 -, Rn. 18 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 1119/05 u.a. -, Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Schutzgut ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 89, 1 ; 109, 279 ).

    Damit fallen unter den Tatbestand der Wohnung alle der räumlichen Privatsphäre zuzuordnenden Räume (vgl. BVerfGE 32, 54 ), also privaten Wohnzwecken gewidmete Räumlichkeiten, in denen der Mensch das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 75, 318 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    aa) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Jedenfalls bei nicht eindeutigen Besitzverhältnissen bedarf es substantiierten Vortrags dazu, warum die persönliche Privatsphäre einer natürlichen Person von der Durchsuchung berührt und sie in ihrem eigenen Wohnungsgrundrecht betroffen sein soll (vgl. zu Diensträumen BVerfGE 103, 142 ; vgl. zu Geschäftsräumen BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 -, Rn. 39, und vom 3. März 2021 - 2 BvR 1746/18 -, Rn. 50).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Schutzgut ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 89, 1 ; 109, 279 ).

    Damit fallen unter den Tatbestand der Wohnung alle der räumlichen Privatsphäre zuzuordnenden Räume (vgl. BVerfGE 32, 54 ), also privaten Wohnzwecken gewidmete Räumlichkeiten, in denen der Mensch das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 75, 318 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
    Wer Träger des Grundrechts des Art. 13 Abs. 1 GG ist, entscheidet sich daher nicht nach der Eigentumslage, sondern grundsätzlich danach, wer Nutzungsberechtigter der Wohnung ist (vgl. insoweit BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2017 - 2 BvR 1562/17-, Rn. 38, und vom 3. März 2021 - 2 BvR 1746/18 -, Rn. 50) und diese auch tatsächlich zu privaten Wohnzwecken selbst nutzt (vgl. Kunig/Berger, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Aufl. 2021, Art. 13 Rn. 20 m.w.N.).

    Jedenfalls bei nicht eindeutigen Besitzverhältnissen bedarf es substantiierten Vortrags dazu, warum die persönliche Privatsphäre einer natürlichen Person von der Durchsuchung berührt und sie in ihrem eigenen Wohnungsgrundrecht betroffen sein soll (vgl. zu Diensträumen BVerfGE 103, 142 ; vgl. zu Geschäftsräumen BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 -, Rn. 39, und vom 3. März 2021 - 2 BvR 1746/18 -, Rn. 50).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Während jedenfalls hergebrachte, im Wege der Analogie geschaffene Rechtsmittel auch nach der Entscheidung zum Gebot der Rechtsmittelklarheit ohne Weiteres als Teil des zu erschöpfenden Rechtswegs angesehen werden (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. November 2023 - 1 BvR 1498/23 -, juris Rn. 9 [zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO]), ist die noch nicht etablierte analoge Anwendung fachgerichtlicher Rechtschutzbestimmungen als mit dem Gebot der Rechtsmittelklarheit unvereinbar angesehen worden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. August 2008 - 2 BvR 460/08 -, juris Rn. 9 [zur analogen Anwendung des § 33a StPO im Verfahren nach dem RUAStrGHG]).
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